Ernährungstheraphie - Bezuschussung durch die Krankenkasse
Die individuelle Ernährungsberatung/Ernährungstherapie kann von den Krankenkassen bezuschusst werden. Das Praxis Essgenuss Team erfüllt alle Voraussetzungen für eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Krankenkasse bezuschusst die Ernährungstherapie, sofern ein medizinischer Grund vorliegt, der durch eine professionelle Ernährungsberatung bedient werden kann.
Vielleicht benötigen Sie aber auch nur eine speziell auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Ernährungsberatung, zur Stärkung Ihrer Gesundheitsressourcen? Auch Ernährungsberatungen im präventiven Bereich können von den gesetzlichen Krankenkassen (nach § 20 SGB ) bezuschusst werden.
Folgende Vorgehensweise hat sich bewährt:
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Präventionsempfehlung
Lassen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Präventionsempfehlung von Ihrem behandelnden Arzt/Zahnarzt ausfüllen und unterschreiben.
Machen Sie sich eine Kopie von der ausgefüllten ärztlichen Verordnung. Wir benötigen eine Kopie, das Original ist für die Krankenkasse.
2. Antrag auf Kostenerstattung und Kostenaufstellung
Laden Sie sich auf unserer Webseite den Antrag auf Kostenerstattung und die Kostenaufstellung herunter.
3. Einreichen der Unterlagen bei der Krankenkasse
Den Antrag auf Kostenerstattung, die Kostenaufstellung sowie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung reichen Sie nun bei Ihrer Krankenkasse ein.
Sie erhalten im Anschluss eine schriftliche Auskunft, in welcher Höhe sich Ihre Krankenkasse an den Kosten für die Beratung beteiligt.
Falls Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag benötigt, erstellen wir diesen gern nach unserem unverbindlichen Informationsgespräch für Sie.
4. Einreichen der Unterlagen bei uns
Die Kopie der „ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“, gegebenenfalls die vom Arzt beigelegten Unterlagen und die ausgefüllte „Anmeldung zur Ernährungsberatung“ können Sie hier hochladen oder zum ersten Beratungstermin mitbringen.